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Medizinische Kooperationen

Die Gesundheitspolitik setzt zunehmend auf eine verstärkte Vernetzung und Kooperation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern. Dies gilt es, als Chance für das eigene Unternehmen zu definieren. Die erfolgreiche Neuausrichtung und das Management des eigenen Standortes in einem sich verändernden gesundheitspolitischem Umfeld stellt die aktuelle Herausforderung für Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Arzneimittel- und Medizinprodukthersteller dar.

Wir helfen Ihnen, die Chancen dieser intersektoralen und interprofessionellen Vernetzung zu nutzen, und beraten Sie bei Ihren Kooperationsvorhaben, wie z.B.:

  • Sektorenübergreifende Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen
  • Kooperationen in speziellen Leistungsbereichen, z.B. Radiologie, Kardiologie, Labormedizin, ambulantes Operieren
  • Outsourcing von Krankenhausabteilungen an ambulante Partner (Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxiskliniken)
  • Interdisziplinäre Kooperationen, z.B. kardiales MRT als Projekt von Kardiologen und Radiologen
  • Konzepte für spezielle ambulante Versorgungsprogramme, z.B. Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V, Mammographie-Screening, Dialyseversorgung
  • Vertragskonzepte im Bereich der besonderen, integrierten Versorgung nach § 140a SGB V, Einzel- und Selektivverträge
  • Verträge zwischen Arzneimittelherstellern, Apothekern und Krankenkassen; z.B. Rabattverträge
  • Unternehmensgründung (Vertragsgestaltung, Rechtsformwahl, Trägerschaft)