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Praxisabgabe und -übernahme

Darüber hinaus beraten wir Sie im Zusammenhang mit einer Praxisabgabe oder -übernahme.

Dieser Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Der Nachfolger einer Praxis kann intern (aus den Reihen der eigenen Praxis) oder extern (Ärzteschaft, Krankenhaus oder Private Equity) gefunden werden, wobei auch über den Abgabezeitpunkt eine Entscheidung zu treffen ist. Daneben stellen sich Fragen der Praxisbewertung, der steuerlichen Gestaltung und des Übergangs der wesentlichen Betriebsgrundlagen, wie insbesondere der vertragsärztlichen Zulassungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie auch der Kooperations- und Mietverträge und des materiellen Anlagevermögens. Zudem ist die Entscheidung zu treffen, in welcher vertragsarzt- und zivilrechtlichen Organisationsform die Praxis durch den Nachfolger fortgeführt werden soll. Hierbei ist es unerlässlich, dass die beteiligten steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Berater der Beteiligten an den Schnittstellen ihrer Spezialisierung eng zusammenarbeiten.

Sollten Sie sich für den Verkauf Ihrer Praxis entscheiden, unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen mit einem geeigneten Käufer. Wenn Sie sich für einen Interessenten entschieden haben, begleiten wir Sie während der Verkaufsphase sowie den Vertragsverhandlungen bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages. Anschließend stellen wir sicher, dass die Phase des Übergangs der Praxis auf den Käufer reibungslos und für Sie zufriedenstellend verläuft. In gleichem Maße stehen wir Ihnen im Rahmen eines Praxiserwerbs bei den zulassungsrechtlichen und vertraglichen Anforderungen gerne zur Verfügung. Zudem führen wir für Sie eine regulatorische Due Diligence durch.

In folgenden Fragen unterstützen wir Sie gerne:

  • Nachbesetzungsverfahren für den Vertragsarztsitz bei Kassenärztlicher Vereinigung und Zulassungsausschuss
  • Erstellung des Praxiskaufvertrages bzw. Vertrag über Praxisanteilsveräußerung
  • Gründung von MVZ und gesellschaftsrechtliche Gestaltung der Trägergesellschaft
  • Regulatorische Due Diligence
  • Gestaltung von Übergangskooperationen zwischen Veräußerer und Nachfolger
  • Vereinbarungen bei Zulassungsverzicht und Anstellung
  • Rechtliche Begleitung im Praxisbewertungsverfahren