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Arzt- und Zahnarztrecht

Die Tätigkeit des Arztes wird insbesondere durch das ärztliche Berufsrecht geprägt, welches u.a. durch die Bundesärzteordnung, die Approbationsordnung, die Heilberufsgesetze der Länder und die Berufs- und Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern bestimmt wird.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beraten und betreuen wir unsere Mandanten in der gesamten Bandbreite des Arztrechts. Dabei stehen wir Ihnen als niedergelassener oder angestellter (Zahn-) Arzt, als Krankenhausarzt mit unserer Expertise beratend bei der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie bei der Begutachtung von Rechtsfragen zur Seite. Hierzu gehören insbesondere

  • Approbation
  • Ärztliche Weiter- und Fortbildung
  • Behandlungsvertrag und Haftungsrecht
  • Ärztliches Werberecht und Wettbewerbsrecht
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere der Industrie
  • Berufsgerichtliche und disziplinarische Ahndung der Verletzung berufsrechtlicher Bestimmungen

Eine besondere Spezialisierung unserer Kanzlei liegt im Bereich des Vertragsarztrechts, das für den niedergelassenen und angestellten Arzt eine bedeutende Spezialmaterie darstellt:

  • Zulassungsrecht (Zulassungsbeschränkungen, Erteilung, Ruhen, Entziehung, Verzicht)
  • Jobsharing und Sonderbedarfszulassungen
  • Ermächtigung von Krankenhausärzten
  • Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren
  • Genehmigung von Filialen
  • Disziplinarverfahren
  • Niederlassung am Krankenhaus
  • Besondere, integrierte Versorgung

Schnapp/Wigge
Handbuch des Vertragsarztrechts

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