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MVZ, BAG

Organisationsformen der ärztlichen Berufsausübung sind heute in vielfältigen Varianten anzutreffen, nachdem das ärztliche Berufsrecht und das Vertragsarztrecht, insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeiten, einem verstärkten Liberalisierungsprozess ausgesetzt ist.

Traditionell erfolgt die gemeinsame Berufsausübung niedergelassener Ärzte im Rahmen von (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Partnerschaftsgesellschaft. Die Einführung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) durch das GMG zum 01.01.2004 bedeutete einen Paradigmenwechsel in der Struktur der ambulanten Versorgung. Vor dem GMG konnten ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte zugelassen werden. Seit dem GMG können daneben MVZ unmittelbar zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden, deren Träger neben Ärzten auch Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sein können und die auch in der Rechtsform der GmbH organisiert sein können.

Insbesondere durch die Gründung von MVZ-Trägergesellschaften mit mehreren Standorten, aber auch von größeren BAG, hat die Komplexität der rechtlichen Beratung im Rahmen der Gründung und des Betriebes dieser Gesellschaften zugenommen. Neben den rein regulatorischen Fragen kommen insbesondere Rechtsfragen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts hinzu, die eine gemeinsame Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater erfordern. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gründung von Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften sowie Medizinischen Versorgungszentren
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und gesellschaftsvertraglichen Gestaltung
  • Einbindung angestellter Ärzte in Praxis und MVZ
  • Teilberufsausübungsgemeinschaften