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Rechtsgutachten zu Einschränkungen der Gründungsbefugnis von Krankenhaus-MVZ

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge | | Publikationen

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge und Herr Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein, LL.M. haben im Auftrag der oyora GmbH, Berlin eine „Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu Einschränkungen der Gründungsbefugnis von Krankenhaus-MVZ“ erstellt.

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge und Herr Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein, LL.M. haben im Auftrag der oyora GmbH, Berlin eine „Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu Einschränkungen der Gründungsbefugnis von Krankenhaus-MVZ“ erstellt. Das Rechtsgutachten setzt sich mit dem seitens der Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erarbeiteten Antrag auf Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ vom 10.05.2023 (BR-Drucks. 211/23), dem Positionspapier der Bundesärztekammer vom 09.01.2023 zum „Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren zur Begrenzung der MVZ-Übernahme durch fachfremde Finanzinvestoren und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden ambulanten Versorgung“ und der Stellungnahme des Bundesra-tes zum TSVG vom 23.11.2018 (BR-Drucks. 504/18) auseinander.

Das Rechtsgutachten wurde im Rahmen einer Pressekonferenz am 26.09.2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und steht, zusammen mit einer Kurzdarstellung für Sie zum Download bereit.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie auf dem YouTube-Kanal der WMP HealthCare GmbH unter https://www.youtube.com/channel/UC1BazkBgtEYyrZrDnlLL1uQ

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