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Homeoffice für Ärztinnen und Ärzte - Möglichkeiten und Grenzen im Vertragsarztrecht

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge und Rechtsanwältin Christina Feldmeier-Budelmann | | Publikationen

in: RöFo 07/2023, S. 641-646

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet zügig voran und wurde durch die Covid-19 Pandemie nochmals beschleunigt. Die Corona Pandemie hat zu einer Weiterentwicklung und einem Ausbau der technischen Möglichkeiten in der Arbeitswelt und insbesondere im Zusammenhang mit dem Homeoffice geführt. Auch die Telemedizin ist auf dem Vormarsch. Diese Entwicklungen sind angesichts der weiterhin bestehenden Covid-19 Erkrankungsfälle, aber auch Influenza- und RSV-Erkrankungen in der Medizin weiterhin hoch aktuell.

Der Wunsch vieler (Vertrags-) Ärztinnen/Ärzte, einzelne Leistungen aus dem Homeoffice heraus erbringen zu können, wächst und nimmt insbesondere in der jüngeren Generation ste¬tig zu. Gerade das Berufsbild der Radiologen bildet eine hervorragende Grundlage, um ein¬zelne Leistungen – namentlich insbesondere Befundungen – praxisortunabhängig erbringen zu können. Die Chancen liegen in einer Verbesserung der Versorgung durch schnellere Be-funderstellung, der Vermeidung räumlicher Engpässe bzgl. Befundarbeitsplätzen, einer mög-lichen Einbindung ortsfremder Spezialisten in die Befundung (z.B. Onkologie, Neuroradiolo-gie, Muskuloskelettale Diagnostik) und der Ermöglichung eines attraktiven Arbeitszeitkon-zeptes für zunehmend in Teilzeit tätige Ärztinnen/Ärzte. Dabei unterliegt die ärztliche Tätig-keit unabhängig von dem Ort ihrer Ausübung weiterhin insbesondere den engen Regelungen des ärztlichen Berufsrechts, des Vertragsarztrechts und der Abrechnungsbestimmungen.

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