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Anforderungen an die rechtfertigende Indikation und ständige Aufsicht im Strahlenschutz am Beispiel der Durchleuchtung

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwältin Karina Jentsch, Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein | | Publikationen

in: RöFo 05/2024, S. 510-518

Dieser Beitrag befasst sich mit Fragen zur rechtfertigenden Indikation und zur ständigen Aufsicht im Strahlenschutz, die sich im Zusammenhang mit Durchleuchtungen (auch fluoroskopische Untersuchungen genannt) ergeben. Das Durchleuchtungsgerät kann dabei nicht nur ein einziges Bild vom Inneren des Körpers anfertigen, sondern eine ganze Serie, so dass eine Art Film entsteht. Daher wird bei Durchleuchtungen – in Abgrenzung zu der konventionellen Röntgenaufnahme – die Anwendung ionisierender Strahlung mehrfach ausgelöst. Aus dieser besonderen Durchleuchtungstechnik ergeben sich die nachfolgenden Fragen, die wegen der weit verbreiteten Erstellung von Durchleuchtungsbildern in der Radiologie und anderen Fachgebieten, etwa zur Darstellung von Herz- oder Schluckbewegungen oder zur Untersuchung von weiteren dynamischen Vorgängen, eine hohe Praxisrelevanz haben.

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