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Aktuelle Rechtsfragen zu Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Teil 3: Die Personalgestellung im Rahmen von radiologischen Untersuchungen – ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

Erstellt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Wigge, Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein und Rechtsanwältin Karina Jentsch | | Publikationen

in: RöFo 01/2024, S. 93-101

Im Anschluss an den Teil 2 der Reihe „Aktuelle Rechtsfragen zu Krankenhauskooperationen in der Radiologie“ behandelt dieser Beitrag die Ausgestaltung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Radiologen in Bezug auf die Thematik der Personalgestellung. Wie bereits in Teil 2 dieser Serie erörtert, beklagen viele Krankenhäuser einen Ärztemangel, den sie durch den Einsatz externer Ärzte versuchen zu kompensieren. Dabei kommen radiologische Praxen ins Spiel, die über medizinisch- technische Geräte und über ärztliches Personal verfügen. In solchen Fällen erscheint es aus Sicht des Krankenhauses interessant, im Rahmen der Kooperation mit der radiologischen Praxis nicht nur zu vereinbaren, dass das Krankenhaus das radiologische Großgerät des Kooperationspartners gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts nutzen darf, sondern darüber hinaus auch zu vereinbaren, dass die radiologische Praxis dem Krankenhaus das ärztliche Personal zur Durchführung röntgendiagnostischer Verfahren im Rahmen der Versorgung stationärer Krankenhauspatienten zur Verfügung stellt.

Dieser Beitrag wird in diesem Zusammenhang untersuchen, wie eine solche Personalgestellung insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu bewerten ist.

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