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Karina Jentsch

Frau Rechtsanwältin Jentsch unterstützt seit Juni 2023 das Team am Standort Münster.

Sie ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Medizin- und Vertragsarztrechts tätig. Dabei berät sie Mandanten bei der Vertragsgestaltung von beispielsweise Praxisübergaben unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgebiete wie dem ärztlichen Berufsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Arbeitsrecht. Weiterhin betreut sie Mandate mit strahlenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie Mandate mit Fragestellungen, die sich aus der Überschneidung des Arbeits- und Medizinrechts ergeben.

Frau Rechtsanwältin Jentsch interessiert sich bereits seit dem Studium für das Medizinrecht und hat Vorlesungen und Vorträge rund um medizinrechtliche Thematiken besucht. Zudem hat sie während des Referendariats durch ihre Stationen beim Universitätsklinikum Münster und in einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei, die auch auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig ist, rechtlich relevante Überschneidungen zwischen dem öffentlichen Recht und dem Medizinrecht kennengelernt.

Vita

Oktober 2015 – März 2021Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt „Rechtsgestaltung und Streitbeilegung“ mit u.a. Vorlesungen zum Arzt- und Gesundheitsrecht und Medizinrecht
Juli 2020Erstes juristisches Staatsexamen
Dezember 2020 – Januar 2023Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Stationen u.a. beim Universitätsklinikum Münster und einer öffentlich-rechtlich ausgerichteten Kanzlei in Münster
März 2021Ablegen des Verbesserungsversuchs des Ersten juristischen Staatsexamens
Januar 2023Zweites juristisches Staatsexamen
seit Juni 2023Angestellte Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Wigge am Standort Münster

 

Publikationen

Aktuelle Rechtsfragen zu Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Teil 3: Die Personalgestellung im Rahmen von radiologischen Untersuchungen – ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?
in: RöFo 01/24, S. 93 – 101

Aktuelle Rechtsfragen zu Krankenhauskooperationen in der Radiologie – Teil 2 – Zulässigkeit der Vereinbarung eines Honorarbudgets mit Bezugsverpflichtung in Kooperationsverträgen
in: Röfo 12/2023, S. 1147-1155