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Vergütung, Abrechnung

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst auch die Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Ärzten und MVZ bei Honorar- und Abrechnungsfragen. Plausibilitätskriterien, Regelleistungsvolumen, QZV und andere Begriffe zur Mengensteuerung in der GKV verunsichern von Jahr zu Jahr die niedergelassenen Ärzte. Die Transparenz und Vorhersehbarkeit der eigenen Honorarabrechnung ist heute für den einzelnen Arzt kaum noch gegeben. Für ein zukunftssicheres Konzept der eigenen Betätigung sind Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsplanungen sowie aktuelles Wissen über Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen unerlässlich. Nur mit dem Verständnis der eigenen Leistungsabrechnung kann die Optimierung der eigenen Honorarsituation für die Zukunft sinnvoll geplant werden.

Nach einem Verfahren der Honorarberichtigung bzw. -rückforderung, können sich für den Arzt disziplinar-, zulassungs-, berufs-, approbations- und strafrechtliche Konsequenzen anschließen. Wir behalten diese Folgeverfahren im Blick und richten unsere Strategie danach aus.  

Wir beraten Sie in Honorar- und Abrechnungsfragen in der GKV und PKV:

  • Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ)
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Honorarangelegenheiten nach EBM und HVM
  • Honorarbescheid und Klagemöglichkeiten
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsregresse
  • Sachlich-rechnerische Richtigstellungen, Plausibilitätsverfahren
  • Qualitätssicherungsanforderungen
  • Folgeverfahren bei unrichtiger Honorarabrechnung