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Tilmann Kirsch

Herr Rechtsanwalt Tilmann Kirsch unterstützt seit Juli 2018 das Team am Standort Hamburg.

Er berät schwerpunktmäßig im Bereich des Vertragsarztrechtes unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes und den sich hierbei ergebenden Schnittmengen zu weiteren Rechtsgebieten, insbesondere Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie Strafrecht. Er verfügt über Erfahrung in der Betreuung von KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ-Strukturen und den dabei aufkommenden Fragestellungen, beispielsweise der Übernahme und Eingliederung von Arztpraxen oder Bildung und Erweiterung einer vertragsarztrechtlichen Gesellschaftsstruktur. Hierdurch sind ihm speziell Thematiken bekannt, die im Dreiländereck von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen von den relevanten Behörden jeweils unterschiedlich behandelt werden und daher besonders zu beachten sind.

Mitgliedschaften

  • Hamburgischer Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.

Vita

März 1983geboren in Hamburg
August 2002 - Januar 2005Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann
März 2005 - August 2013Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
August 2013Erstes juristisches Staatsexamen
Dezember 2013 - Januar 2016Rechtsreferendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Pflichtstationen in Itzehoe und Wahlstationen in Hamburg bei international tätigen Wirtschaftskanzleien und dem Justiziariat einer Krankenkasse
Januar 2016Zweites juristisches Staatsexamen
Mai 2016 - November 2016Rechtsanwalt in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei
seit Januar 2017Angestellter Rechtsanwalt bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Horst Bonvie
Oktober 2017 - Februar 2018Fachanwaltslehrgang Medizinrecht
seit 2018Angestellter Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Wigge am Standort Hamburg
seit März 2021Fachanwalt für Medizinrecht

 

Publikationen

Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken

Sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten – aktuelle Rechtsprechung zu Honorar und Vertretungsärzten
in: RöFo 12/2021, S. 1487–1489

Zum Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers durch Unterlassen einer weiteren Röntgenaufnahme bei Behandlung in verschiedenen stationären Einrichtungen nach einem Unfall – OLG Köln, Urteil vom 20.12.2021 (Az.: I-5 U 39/21)
in: RöFo 06/2022, S. 681–684

Aktuelle Rechtsprechung in der Radiologie – Kostenerstattung für PET-CT/MRT-Untersuchungen und keine CT-Abrechnungsgenehmigung für Doppelfachärzte
in: RöFo 06/2021, S. 733-735

Befunderhebungsfehler des Radiologen im Mammographie-Screening – aktuelle Rechtsprechung
in: RöFo 11/2020, S. 1099-1102

Keine Körperverletzung durch einmalige Röntgenaufnahme
in: RöFo 09/2019, S. 873-875

Das neue Strahlenschutzgesetz - Der Medizinphysikexperte
in: RöFo 4/2019, S. 382-384
 

Urteilsrezensionen

Anmerkung zum Urteil des BSG vom 26.06.2019 – B 6 KA 8/18 R – Voraussetzungen der rückwirkenden Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung des EBM-Ä – rechtswidrige echte Rückwirkung
in: MedR 2020, S. 420-421