Vertragsarztrechtliche Zulässigkeit des Privatstandortes eines Vertragsarztes
Erstellt von Rechtsanwalt Hendrik Hörnlein LL.M.
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in: MedR 2004, S. 500 - 505
Der Verfasser untersucht die vertragsarztrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens von Vertragsärzten, neben dem jeweiligen Vertragsarztsitz einen Standort ihrer Praxis zu betreiben, an dem keinerlei vertragsärztliche Leistungen erbracht werden sollen und dürfen (Privatstandort). Diesem Vorhaben kann das Vertragsarztrecht entgegenstehen. Der Verfasser geht im Rahmen des Beitrages insbesondere auf die Pflicht des Vertragsarztes, seine Tätigkeit über den Vertragsarztsitz hinaus zu erweitern, die Anforderungen zur Erfüllung seines Versorgungsauftrages sowie einer möglichen Unvereinbarkeit des Privatstandortes mit der vertragsärztlichen Tätigkeit gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Ärzte-ZV ein.