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Philip Steuwer

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Philip Steuwer

Herr Philip Steuwer ist seit Mai 2019 als zugelassener Rechtsanwalt in unserer Kanzlei am Standort Münster tätig.

Er berät unsere Mandanten auf dem Gebiet des Medizin- und Arztrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts. Einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden dabei Fragestellungen bezüglich ärztlicher Honorare, Zulassungen zur vertragsärztlichen Tätigkeit und besondere Versorgungsaufträge. Streitfragen bezüglich der Erbringung von Dialyseleistungen zählen ebenso zu seinem Tätigkeitsfeld wie die Beratung auf dem Gebiet des Rechts der Körperschaften in der Sozialversicherung, speziell der Krankenkassen. Bei der Arbeit für unsere Mandanten profitieren diese von Herrn Steuwers früher Spezialisierung auf das öffentliche Recht in Studium und Referendariat.

Zudem begleitet er die Gestaltung verschiedenster Verträge, vornehmlich im Bereich der Krankenhauskooperationen.

 

Mitgliedschaften

  • Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V.
  • Deutscher Anwaltverein

Impressum