Zum Hauptinhalt springen

Apothekenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Apothekenrecht. Wir vertreten den Apotheker u.a. in Fragen der Apothekenbetriebserlaubnis und bei der Patientenversorgung mit Arzneimitteln. Das Rechtsverhältnis des Apothekers zu den Kostenträgern wird zunehmend durch Eingriffe in die Erstattungsvoraussetzungen und die Arzneimittelpreisgestaltung, wie Preismoratorien, Rabattverträge und Retaxationen belastet, deren Auswirkungen zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen des Apothekeninhabers führen können.

Im Einzelnen sind wir auf dem Gebiet des Apothekenrechts in folgenden Bereichen tätig:

  • Berufs- und weiterbildungsrechtliche Fragen
  • Apothekenbetriebserlaubnis
  • Gesellschafts- und Kooperationsmodelle nach dem ApoG
  • Vertragsverhältnisse in der Apotheke
  • Filialisierung und Apothekenverpachtung
  • Arzneimittelabgabe durch den Apotheker und Versandhandel
  • Vorgaben nach den Arzneilieferverträgen
  • Apothekenwerbung
  • Krankenhausapotheken
  • Apothekendienstbereitschaft